Personalverleih
Die flexible Lösung für Ihr Unternehmen
Personalverleih nach Mass mit Hays
Personalverleih, auch bekannt als Personalleasing, bietet für Unternehmen einzigartige Möglichkeiten und strategische Vorteile. Insbesondere Unternehmen, die temporäre Auftragsspitzen abdecken oder Engpässe überbrücken müssen, können vom Modell der Personalverleihung erheblich profitieren.
Genau hier setzt die Expertise von Hays als spezialisierter Personaldienstleister an. Ganz gleich, ob Sie kurzfristig Personal benötigen oder spezielle Kompetenzen für einen bestimmten Zeitraum suchen – unser Angebot im Bereich der Personalverleihung ist breit gefächert und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Mit dem Personalverleih von Hays haben Sie Zugriff auf einen grossen Pool qualifizierter Arbeitskräfte. Diese bringen nicht nur ihr Know-how in Ihre Projekte ein, sondern sorgen auch für neue Perspektiven in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass aus einer temporären Zusammenarbeit eine langfristige Partnerschaft entsteht.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Sie tatkräftige temporäre Unterstützung benötigen. Nutzen Sie die Chancen des Personalleasings und profitieren Sie von unserer Flexibilität und Kompetenz.
Was ist Personalverleih und wie funktioniert es?
Personalverleih bezeichnet die Situation, in der Mitarbeitende in einem anderen Unternehmen als demjenigen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, tätig wird. Allen Formen des Personalverleihs ist gemeinsam, dass ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Einsatzbetrieb (sog. Entleiher) und Arbeitnehmer besteht (siehe Abbildung).
Die zentrale Rolle spielt dabei der Personaldienstleister (Hays) als Verleiher. Wir haben fest angestellte Arbeitskräfte, deren Arbeitsleistung wir für einen bestimmten Zeitraum an Unternehmen (Entleiher) „verleihen“. Dabei werden Verträge sowohl zwischen den Mitarbeitenden und Hays als auch zwischen Hays und dem Unternehmen (Entleiher) geschlossen. Die Mitarbeitenden und das entleihende Unternehmen schliessen keinen Vertrag. Es findet lediglich eine Leistungserbringung durch die temporären Arbeitskräfte für das Unternehmen statt.
Es bestehen verschiedene Formen des Personalverleihs, die wir im Folgenden näher erläutern:
Bei der Temporärarbeit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur eingestellt, um ausgeliehen zu werden. Das Unternehmen, das die Arbeitskraft ausleiht, verfügt selbst über keinen eigenen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb. Für jeden Einsatz wird ein separater Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Bei der Temporärarbeit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur eingestellt, um ausgeliehen zu werden. Das Unternehmen, das die Arbeitskraft ausleiht, verfügt selbst über keinen eigenen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb. Für jeden Einsatz wird ein separater Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Bei der Leiharbeit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Ziel eingestellt, sie an Einsatzbetriebe zu verleihen. Das Unternehmen, das die Arbeitskräfte einstellt, verfügt in der Regel auch über einen eigenen Betrieb, in dem es die Angestellten einsetzt. Es wird ein Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der von den einzelnen Einsätzen unabhängig ist.
Bei der Leiharbeit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Ziel eingestellt, sie an Einsatzbetriebe zu verleihen. Das Unternehmen, das die Arbeitskräfte einstellt, verfügt in der Regel auch über einen eigenen Betrieb, in dem es die Angestellten einsetzt. Es wird ein Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der von den einzelnen Einsätzen unabhängig ist.
Bei der gelegentlichen Überlassung werden die Beschäftigten nicht mit dem Ziel der Überlassung von Arbeitskräften eingestellt. Die Arbeitsleistung wird nur ausnahmsweise anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt, z. B. um in der Hochsaison in einem fremden Betrieb auszuhelfen oder um Umsatzeinbrüche im eigenen Betrieb zu überbrücken. Für den gelegentlichen Verleih ist keine besondere Erlaubnis erforderlich.
Bei der gelegentlichen Überlassung werden die Beschäftigten nicht mit dem Ziel der Überlassung von Arbeitskräften eingestellt. Die Arbeitsleistung wird nur ausnahmsweise anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt, z. B. um in der Hochsaison in einem fremden Betrieb auszuhelfen oder um Umsatzeinbrüche im eigenen Betrieb zu überbrücken. Für den gelegentlichen Verleih ist keine besondere Erlaubnis erforderlich.
Der konzerninterne Personalverleih ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn der Verleih ausschliesslich dem Erwerb von Fachkenntnissen, Sprachkenntnissen oder dem Know-how-Transfer innerhalb des Konzerns dient.
Der konzerninterne Personalverleih ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn der Verleih ausschliesslich dem Erwerb von Fachkenntnissen, Sprachkenntnissen oder dem Know-how-Transfer innerhalb des Konzerns dient.
Der Personalverleih wird als gewerbsmässig eingestuft, wenn er regelmässig und gewinnorientiert erfolgt.
Der Personalverleih wird als gewerbsmässig eingestuft, wenn er regelmässig und gewinnorientiert erfolgt.
Gerne beraten unsere Expertinnen und Experten Sie in allen Fragen rund um die Personalverleihung in der Schweiz, Ihre Möglichkeiten und Einsatzgebiete.
Die Vorteile des Personalverleihs
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass der Einsatz von Personalverleih oder temporärer Arbeit nur eine Notlösung darstellt – für den Fall, dass es nicht möglich ist, fest angestellte Mitarbeitende zu finden. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die moderne Arbeitswelt verändert sich und das Modell der professionellen Personalverleihung erweist sich für viele Unternehmen als äusserst vorteilhaft.
Als Unternehmen profitieren Sie unter anderem von folgenden Vorteilen des Personalverleihs:
- Flexibilität: Mit Personalverleih bzw. Personalleasing können Sie schnell und flexibel auf Veränderungen in Ihrem Unternehmen reagieren. Sie können saisonale Spitzen abdecken oder kurzfristige Projekte durchführen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.
- Zeitersparnis: Durch die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister wie Hays reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Personalsuche erheblich. Hays übernimmt den gesamten Rekrutierungs- und Auswahlprozess.
- Zugang zu qualifizierten Fachkräften: Mit Hays haben Sie Zugang zu einem grossen Pool an qualifizierten Fachkräften. Dies ist besonders in Branchen mit Fachkräftemangel von Vorteil.
- Kostenkontrolle: Bei der Personalverleihung zahlen Sie nur für die tatsächlich geleistete Arbeit. So können Sie Ihre Personalkosten besser kontrollieren und planen.
- Risiken reduzieren: Mit der Personalverleihung minimieren Sie die mit einer Festanstellung verbundenen Risiken wie Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Konzentration auf Ihr Kerngeschäft: Durch den Einsatz von Personalleasing können Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Personalverwaltung den Experten von Hays überlassen.
Personalverleihung mit Hays
Sie brauchen kurzfristig kompetente Verstärkung? Dann haben wir mit dem Personalleasing die flexible Lösung für Sie. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Verleih von qualifiziertem Fachpersonal haben wir einen grossen Pool an Expertinnen und Experten aufgebaut, auf die wir jederzeit zurückgreifen können. So sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Zeit tatkräftige Unterstützung für Ihre kurzfristige Vakanz zur Verfügung zu stellen.
Bestimmen Sie selbst, für welchen Zeitraum Sie unsere Expertinnen und Experten im Rahmen des Personalverleihs in Anspruch nehmen. Unser Angebot geht über den reinen Personalverleih hinaus. Von den ersten Gesprächen bis zum Ende der Personalverleihung und darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite und beraten Sie.
Die Zusammenarbeit mit unserer Personalvermittlung bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Hays übernimmt den gesamten Rekrutierungsprozess: Umfasst In-Depth-Screening der erforderlichen Kompetenzen, Verhandlung der Konditionen mit den Kandidatinnen und Kandidaten, Onboarding und die kontinuierliche Betreuung der Mitarbeitenden während der gesamten Dauer der Vermittlung.
- ganzheitliche Beratung: von der Optimierung der Stellenausschreibung bis zur Endauswahl und strategischen Recruiting-Beratung,
- grosser Pool an qualifizierten Temporärarbeitskräften,
- Compliance Sourcing: Beratungskonzept zur regelkonformen Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen im Sinne des GAV Personalverleih,
- keine Mindestvertragslaufzeiten,
- Möglichkeit, Temporärarbeitskräfte festangestellt zu übernehmen.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Bedarf und entwickeln eine auf Ihre Situation angepasste Lösung.
Fachspezifische Personalverleihung
Als Entleiher benötigen Sie qualifizierte Temporärarbeitskräfte, die sich in Ihrem Fachgebiet auskennen. Deshalb stellen Ihnen unsere Recruiterinnen und Recruiter innerhalb kürzester Zeit passende Profile von Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, die über das nötige Know-how in Ihrem Fachgebiet verfügen.
In der Schweiz bieten wir unseren Personalverleih-Service unter anderem in den folgenden Fachgebieten an:
Welche gesetzlichen Vorschriften sind beim Personalverleih in der Schweiz zu beachten?
Wenn Personal in einem anderen Betrieb eingesetzt wird, wie dies beim Personalverleih der Fall ist, müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört vor allem, dass der Verleihvertrag zwischen dem Verleiher und dem Einsatzbetrieb schriftlich fixiert wird. In diesem Vertrag müssen die wichtigsten Details wie die Adressen des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, die beruflichen Fähigkeiten des Mitarbeitenden, die Art der zu verrichtenden Arbeit, der Arbeitsort sowie Beginn und Ende des Einsatzes festgehalten werden.
Auch die Kündigungsfristen, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und die Kosten des Verleihs einschliesslich aller Sozialleistungen, Zuschläge, Spesen und Nebenleistungen müssen im Vertrag festgehalten werden (Art. 22 Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)).
Unterliegt der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), so sind diese Bestimmungen auch vom Verleiher einzuhalten. Es gibt einen speziellen allgemeinverbindlichen GAV für den Personalverleih in der Schweiz, der für alle Personalverleiher gilt, die über eine eidgenössische oder kantonale Verleihbewilligung gemäss AVG verfügen.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, was bei EU- und EFTA-Bürgern in der Regel der Fall ist.
Unzulässig sind Vertragsklauseln, die vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin Gebühren, finanzielle Vorleistungen oder Lohnzurückhaltungen verlangen. Gleiches gilt für Vereinbarungen, die es den Angestellten erschweren, nach Ablauf des Arbeitsvertrages in den Einsatzbetrieb zu wechseln.
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